Bürgerausschuß

[622] Bürgerausschuß, in den Freien Städten Hamburg und Lübeck (s.d.) ein Ausschuß der Volksvertretung (Bürgerschaft), der gewisse minder wichtige Funktionen der letztern wahrzunehmen und den Verkehr zwischen Senat und Bürgerschaft zu vermitteln hat; in Bremen Bürgeramt genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 622.
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