Bürgervermögen

[627] Bürgervermögen, derjenige Vermögenskomplex, namentlich Liegenschaften, in einer städtischen Gemeinde, der für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bürger, sei es aller, sei es eines Teiles von ihnen (Nachbar-, Nutzungs-, Realgemeinde), dient (s. Gemeindehaushalt und Allmande).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 627.
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