Bahnhofswirtschaften

[275] Bahnhofswirtschaften (Bahnhofsrestaurationen) sind in Norddeutschland auf fast allen, in Süddeutschland und andern Ländern nur auf den größern Stationen eingerichtet, um dem reisenden Publikum Speisen und Getränke in guter Beschaffenheit und zu Preisen, die meist von der Verwaltung festgesetzt oder genehmigt werden, darzubieten. Auf durchgehenden Linien werden zur Vermeidung größerer Aufenthalte vielfach Erfrischungs- (Restaurations-) Wagen in den Zug eingestellt (vgl. Eisenbahnbetriebsmittel).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 275.
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