Banc

[322] Banc (spr. bänk), in der englischen und angloamerikan. Gerichtssprache Bezeichnung der Richterbank. The court in b., das Plenum des Gerichts, das eine Revision der von den Einzelrichtern erlassenen Urteile ausübt, teils in der Form von Anträgen auf erneuertes Juryverfahren (new trial), teils in der Form von sogen. reservierten Untersuchungen (reserved cases). Nach der New Yorker Prozeßordnung können die Einzelrichter selbst eine Entscheidung des Plenums der Richterbank herbeiführen, das hier den Namen »general term« führt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 322.
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