Baufronen

[468] Baufronen, Verpflichtung der unfreien Bauern, bei dem herrschaftlichen Burgbau, zur Erhaltung der Gebäude, Wege und Kanäle, der Brücken und Zäune unentgeltlich ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 468.
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