Bauinschrift

[471] Bauinschrift, im Gegensatze zum Bauspruch (Hausspruch)Inschrift an öffentlichen Gebäuden, durch welche die Bestimmung des Bauwerkes oder eine Widmung des Bauherrn ausgesprochen oder ein geschichtlich bedeutsames Ereignis der Nachwelt überliefert werden soll. Sollen die Bauinschriften auch als Schmuckmittel dienen, so müssen die Gestalt und Anordnung der Buchstaben sorgfältig abgewogen werden. Ein Musterbeispiel in dieser Beziehung bildet der Titusbogen in Rom. Bauinschriften sind zu allen Zeiten üblich gewesen, von den Hieroglypheninschriften der ägyptischen Kultbauten, den griechischen Tempeln und den römischen Triumphbogen an bis zu den mittelalterlichen und spätern Kirchenbauten und den öffentlichen kirchlichen und profanen Gebäuden der Neuzeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 471.
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