Begeben

[558] Begeben, das Ausgeben, Emittieren, Übergeben eines Wertpapiers an den ersten Nehmer, der dadurch Gläubiger wird, daher der Ausdruck: eine Anleihe begeben; insbes. das auf Grund eines Begebungsvertrags erfolgende Geben des Wechsels an den Remittenten oder den ersten Indossatar seitens des Trassanten (s. Wechsel). Begebbarkeit (Negoziabilität), die Fähigkeit eines Wertpapiers, auf einen andern als neuen Gläubiger übertragen zu werden. – Ein Schiff hat sich b., wenn es allerlei Schäden, wie offene Nähte, lose Nieten und ähnliches zeigt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 558.
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