Beleihungsgrenze

[586] Beleihungsgrenze heißt die Werthöhe, bis zu der nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Grundstücke als Sicherheit für Hypothekgelder, Grund- oder Rentenschulden angenommen, anders ausgedrückt, bis zu der solche Gelder auf diese Grundstücke gegeben werden dürfen. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, § 1807, überläßt den Einzelstaaten für die innerhalb ihres Gebietes liegenden Grundstücke Grundsätze aufzustellen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zu bemessen sei. S. auch Mündelsicherheit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 586.
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