Beratene Kinder

[649] Beratene Kinder, Kinder, die noch bei Lebzeiten der Eltern durch eine gewisse Summe (Beratung) abgefunden und damit von der Erbschaft ausgeschlossen werden. S. auch Ehegüterrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 649.
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Schützeichel, Rainer / Brüsemeister, Thomas (Hgg.)

Die beratene Gesellschaft

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