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Meyers Großes Konversations-Lexikon
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Beratene Kinder

[649] Beratene Kinder, Kinder, die noch bei Lebzeiten der Eltern durch eine gewisse Summe (Beratung) abgefunden und damit von der Erbschaft ausgeschlossen werden. S. auch Ehegüterrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 649.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/2000631385X
Lizenz:
Gemeinfrei
Faksimiles:
649
Kategorien:
Lexikalischer Artikel
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