Bestellgebühr

[762] Bestellgebühr wird seitens der deutschen Post nur für Abtragung der Pakete (mit und ohne Wertangabe), der Briefe mit Wertangabe, der Postanweisungsbeträge, der Zeitungen, endlich der Telegramme aufs Land erhoben. Wegen der Höhe der Sätze s. Porto- und Telegrammgebühren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 762.
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