Bildungsgesetze

[872] Bildungsgesetze, die den regelrechten Formen und dem Aufbau der Naturkörper zu Grunde liegenden allgemeinen Gesetze. Von den Bildungsgesetzen der anorganischen Körper handelt die Kristallographie, von denen der organischen Natur die Morphologie und Entwickelungsgeschichte. Man darf aber die B. nicht etwa als ideelle, außerhalb der Naturkörper stehende und auf sie einwirkende Mächte oder als Äußerungen einer Keimseele etc. auffassen. Sie bezeichnen nur die Gesamtheit der in der belebten und unbelebten Substanz liegenden erblichen, formbestimmenden Ursachen. Bei den organischen Wesen sucht die neuere Morphologie einen großen Teil derselben aus der Stammesgeschichte der betreffenden Art zu erklären (Biogenetisches Grundgesetz, s. Entwickelungsgeschichte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 872.
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