Blandbill

[18] Blandbill (spr. blännd-, auch Alisonbill), ein nordamerikan. Münzgesetz vom 28. Febr. 1878, benannt nach seinem Urheber, dem Deputierten Richard Parks Bland (geb. 1835 in Ohio, gest. 1899; Biographie von Byars, 1900), bezweckte, daß der Silberdollar wieder gesetzliches Zahlmittel werden sollte, und bestimmte, daß auf Rechnung des Schatzamtes monatlich mindestens 2 Mill. und höchstens 4 Mill. Silberdollar im Wertverhältnis von 1:15,988 geprägt, in Umlauf gebracht werden und an allen öffentlichen Kassen als gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollten. Gleichzeitig wurde das Schatzamt ermächtigt, gegen Hinterlegung von Silbermünzen Depositenscheine (Silberzertifikate) auszugeben. An Stelle der B. trat die Silberbill (Windombill) vom 13. Aug. 1890, nach der monatlich Silberbullion im Gesamtbetrag von 41/2 Mill. Unzen zu einem Marktpreis angekauft werden sollten, der einen Dollar für 3713/4 Gran Feinsilber nicht übersteigen durfte. Als Zahlung konnten Schatzamtsnoten in Appoints von 1–1000 Doll. ausgegeben werden, die auf Verlangen in Münze einlösbar waren und, wenn eingelöst, von neuem ausgegeben werden konnten. Bis 1. Juli 1891 wurden monatlich 2 Mill. Unzen in Standard-Silberdollars geprägt; von da ab wurde die Prägung nur nach Bedarf für Einlösung von Schatzamtsnoten fortgesetzt. 1894 wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 18.
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