Bord

[219] Bord, der oberste Rand des Schiffes, auch das ganze Schiff (an B. kommen für: auf das Schiff kommen, an B. gehen für: sich einschiffen etc.). Steht man im Schiff mit dem Gesicht nach vorn, so heißt die linke Seite Backbord, die rechte Steuerbord (daher Backbordgeschütze, Steuerbordgeschütze etc.). Die Bezeichnungen stammen aus der Zeit, in welcher der Steuermann, die Pinne rechts von sich mit der Hand führend, seinen Rücken (niederdeutsch back) der linken Seite des Schiffes zuwandte. Außenbords, außerhalb des Schiffes, binnenbords, innerhalb des Schiffes. Bordarrest, Verbot, das Schiff zu verlassen. Bordwand, Außenwand des Schiffes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 219.
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