Brandstiftungstrieb

[323] Brandstiftungstrieb (Feuertrieb, Pyromanie), eine Neigung zum Feueranlegen, wurde früher zu den sogen. Monomanien gerechnet, d. h. zu der Art von Geisteskrankheiten, bei denen ein einziger Trieb die ganze geistige Störung ausmachen sollte. Jetzt betrachtet man den B., sofern es sich überhaupt um Kranke und nicht um Verbrecher handelt, nur als Teilerscheinung wohlcharakterisierter Geistesstörungen, namentlich der Epilepsie und des Schwachsinns. Nicht selten finden triebartige Brandstiftungen auch unter dem Einflusse des Alkohols statt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 323.
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