Brottaxe

[464] Brottaxe, eine früher durch die zuständige Behörde vorgenommene Feststellung des Brotpreises, die aber nach Herstellung der Gewerbefreiheit als mit dieser unverträglich nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Vgl. Bäcker und Taxe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 464.
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