Candidātus

[735] Candidātus (lat.), in Rom Bezeichnung der Bewerber um die Ehrenstellen (Quästur, Volkstribunat, Ädilität, Prätur, Konsulat), die sich durch eine glänzend weiße Toga (toga candida) bemerklich zu machen pflegten. Ihre Bemühungen um die Stimmen der Wähler begannen, wenigstens im letzten Jahrhundert der Republik, gewöhnlich schon im Vorjahr vor der eigentlichen Wahl (z. B. für das Jahr 63 v. Chr. schon 65). Sie gingen bei den Wählern umher (s. Ambitus), um sie um ihre Stimmen zu bitten, drückten ihnen die Hände (prensare) und bedienten sich, um sie anreden zu können, gemieteter Namennenner (nomenclatores). Darauf hatten sie sich bei dem die Wahl leitenden Magistrat zu melden (profiteri) und, wenn dieser es annahm, an den drei Markttagen vor der Wahl dem Volke vorzustellen. Sie erfolgte in den Zenturiat- oder Tributkomitien (s. Komitien), und zwar seit einem Gesetz des Jahres 139 durch schriftliche Abstimmung auf wachsüberzogenen Täfelchen. Seit Tiberius meldeten sich die Bewerber bei den Kaisern, in deren Hände die Wahl der Behörden gelegt war. In weiterm Sinn wird das Wort von jedem Bewerber um irgend ein Amt oder Recht gebraucht (s. Kandidat).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 735.
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