Charitatīvsubsidien

[885] Charitatīvsubsidien (Subsidia caritativa, lat.), Liebessteuern, Abgaben, die nach kanonischem Recht von den Bischöfen unter Zustimmung ihrer Kapitel in Fällen der Not allen nicht ganz unvermögenden Benefiziaten ihrer Diözesen auferlegt werden durften; heutzutage finden sich davon in Deutschland nur noch geringe Überreste in der Form ständiger Abgaben der Benefiziaten. S. Subsidien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 885.
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