Cognatio

[212] Cognatio (lat., natürliche Verwandtschaft, Blutsverwandtschaft), das Verhältnis zweier Personen, die voneinander oder beide von einem Dritten abstammen; der Inbegriff der Kognaten ist die Familie im natürlichen Sinn. Im römischen Recht wird der C. die Agnatio (C. civilis) gegenübergestellt, deren Grund die väterliche Gewalt ist (s. Agnaten). C. spiritualis, die kanonisch-rechtliche, durch Mitwirkung bei Taufe und Firmung begründete Verwandtschaft, kommt juristisch nur insofern in Betracht, als sie nach kanonischem Recht ein Ehehindernis zwischen dem Täufling und den Paten begründet. Vgl. Verwandtschaft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 212.
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