Commodum

[244] Commodum (lat.), Nutzen, Vorteil; in der Rechtssprache jeglicher Zuwachs von Ertrag, Früchten etc., der aus dem Vertragsgegenstand gewonnen wird. C. ejus esse debet, cujus periculum est bedeutete im römischen und gemeinen Rechte, daß von dem Augenblick an, von dem bei einem Vertragsabschluß die Gefahr auf den Akzeptanten überging, diesem auch die Vorteile (commoda) derselben gebührten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 244.
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