Consulāris

[266] Consulāris, bei den Römern zur Zeit der Republik Prädikat gewesener Konsuln, unter den spätern Kaisern Titel auch solcher, die nicht Konsuln gewesen waren, vorzugsweise der höhern Kriegsbefehlshaber, Provinzialstatthalter und andrer hoher Staatsbeamten. Vgl. Konsul.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 266.
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