Cottagesystem

[313] Cottagesystem (spr. kóttidsch-), die Einrichtung, der zufolge dem Arbeiter ein Teil des Lohnes nicht in barem Geld ausgezahlt, sondern statt dessen eine Wohnung (engl. cottage, »Hütte, Landhaus«), allenfalls in Verbindung um kleinen Grundstücken, gewährt wird. Wegen der mit dem C. leicht verbundenen Mißstände ist in der deutschen Gewerbeordnung (§ 115) bestimmt, daß Gewerbtreibende ihren Arbeitern Wohnung[313] und Landnutzung nur gegen die ortsüblichen Miet- und Pachtpreise überlassen dürfen. C. bedeutet auch das Einfamilienhaussystem im Gegensatze zu den sogen. Kasernenwohnungen; Näheres s. Arbeiterwohnungen (insbes. Tafel 1).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 313-314.
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