Custodĭa honesta

[383] Custodĭa honesta (lat.), »Ehrenhaft«, einenicht infamierende Freiheitsstrafe, die bei politischen und ähnlichen, aus nicht entehrenden Motiven entsprungenen Straftaten verhängt wird. Das deutsche Strafrecht kennt die c. h. in der Form der Festungshaft, nicht dagegen das österreichische, wo diesem Mangel teilweise im Wege der Verordnung abgeholfen wurde. Vgl. Sonntag, Die Festungshaft (Leipz. 1872); Finger, Das österreichische Strafrecht, Bd. 1, S. 357ff. (Berl. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 383.
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