Derogation

[657] Derogation (lat.), die Aufhebung eines Gesetzes durch ein später erlassenes Gesetz; dann insbes. die Abänderung eines Gesetzes durch Aufhebung einzelner Bestimmungen im Gegensatze zur Abrogation, der vollen Aufhebung des ganzen Gesetzes; derogieren, beschränken, außer Kraft setzen. Lex posterior derogat priori, d. h. das der Zeit nach spätere Gesetz hebt, falls es nicht ein Spezialgesetz ist, das frühere auf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 657.
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