Ehrenwaffen

[416] Ehrenwaffen, als Auszeichnung, wurden und werden noch vielfach von Regimentschefs oder Herrschern verliehen. Es sind z. B. kostbare Degen, eroberte Geschütze für Generale, Säbel, Gewehre, Pistolen, Enter- und Sappeurbeile, auch Musikinstrumente etc. Der deutsche Kaiser verleiht für hervorragende wissenschaftliche Leistungen, z. B. auf der Kriegsakademie, und für Schießfertigkeit Ehrendegen und Ehrensäbel; Päpste haben geweihte Schwerter an Heerführer verliehen. In Preußen erhalten Feuerwehrleute Ehrensäbel für Auszeichnung in ihrem Beruf und verdiente Postillone seit 1827 Ehrentrompeten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 416.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika