Einläuten

[461] Einläuten, den Beginn eines Festes durch Läuten der Glocken (gewöhnlich bereits am Vorabend desselben) verkündigen; im Gegensatze zum Ausläuten am Schluß des Festes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 461.
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