Einlagerungsgewicht

[460] Einlagerungsgewicht, das bei der Anmeldung von Waren für Zollniederlagen (s. d.) ermittelte Gewicht; Auslagerungsgewicht, das bei der Abmeldung ermittelte Gewicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 460.
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