Einverleibung

[471] Einverleibung, die Verbindung eines bisher selbständigen Staates oder eines Gebietsteiles desselben mit einem andern Staat zu einem einheitlichen Ganzen; Veranlassung einer E. kann sein: Eroberung (s. d.), gewaltsame Beseitigung des bisherigen Inhabers der Staatsgewalt, freiwillige Verzichtleistung desselben oder freiwilliger Anschluß des bisherigen Staatswesens an das andre.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 471.
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