Eisenbahnausrüstung

[509] Eisenbahnausrüstung umfaßt alle zur Benutzung der Bahn erforderlichen, beweglichen oder doch in ihrer Stellung veränderlichen Gegenstände, also namentlich die Betriebsmittel (das »rollende« oder »Rollmaterial«), wie Lokomotiven, Wagen aller Art, Draisinen, Schneepflüge u. dgl.; ferner die Signal- und Telegrapheneinrichtung, die Hebe-, Lade-, Meß- und Wiegevorrichtungen für den Güterverkehr; der Bestand der Eisenbahndienstgebäude an Mobilien, Werkzeugen, Maschinen; die Geräte und Instrumente zum Messen und Prüfen bei dem Bahnerhaltungsdienst; die Einrichtungen zur Wasserversorgung der Bahnhöfe; endlich die Hilfsmittel zum Feuerlösch- und Rettungswesen bei Unfällen. Vgl. »Eisenbahntechnik der Gegenwart« (Wiesbad. 1897 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 509.
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