Draisine

[167] Draisine, ein vom badischen Oberförster K. v. Drais zu Mannheim 1817 erfundenes Zweirad mit Sattelsitz, von dem aus der Fahrende mit den Füßen den Boden berührte und so die Fortbewegung bewirkte. Daraus entstand später das Fahrrad durch Einschaltung der Kurbelvorrichtung zwischen Fuß und Radachse. Gegenwärtig bezeichnet man als D. eine Gattung leichter, vierräderiger Eisenbahnpersonenwagen zum Transport der Ingenieure und Bahnmeister behufs Streckenbesichtigung, wobei die Fortbewegung durch Menschen bewirkt wird, die auf der D. sitzen. Die größern Hinterräder werden durch Kurbel mit Lenkstange und Hebel angetrieben, an dessen Griff zwei der Fahrenden tätig sind. Zum schnellen Anhalten und Bergabfahren versieht man die D. mit einer Bremsvorrichtung. Die Draisinen sind so leicht gebaut, daß man sie schnell aus dem Gleise heben und beiseite stellen kann, um einem herannahenden Eisenbahnzug auszuweichen. Die Fahrzeit beträgt etwa 6 Minuten auf 1 km, während die Dampfdraisine ohne Gefahr 50–70 km in der Stunde zurücklegt. Sie besitzt zwei Triebräder von 1,5 m und mehr Durchmesser und zwei hintere, zum Bremsen eingerichtete Laufräder von etwa 1 m im Durchmesser. Ein stehender Röhrenkessel befindet sich zwischen beiden Achsen; ihm zu Seiten liegen die beiden Dampfzylinder, welche die Triebachse in Bewegung setzen. Führer und Heizer stehen zwischen Kessel und dem über der Laufachse befindlichen verdeckten Personensitz; der Wasserkasten ist am vordern Ende zwischen den Langträgern befestigt und ruht z. T. auf der Pufferbohle. Auch elektrische Triebkraft kann bei der D. Anwendung finden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 167.
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