Eisenbahngüternebenstellen

[528] Eisenbahngüternebenstellen sind Dienststellen, die den Stückgutverkehr von und nach nicht unmittelbar an der Eisenbahn belegenen Ortschaften unter bahnamtlicher Aufsicht und Verantwortlichkeit vermitteln. An den betreffenden Ortschaften wird ein Güteragent bestellt, der für Annahme und Ausgabe, bez. regelmäßige An- und Abfuhr der Stückgüter von und nach der nächsten Eisenbahnstation Sorge zu tragen hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 528.
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