Entbindung

[830] Entbindung, s. Geburt und Geburtshilfe. Allgemein: Lösen von etwas Gebundenem, Befreiung von einer Verbindlichkeit; E. von der Instanz (absolutio ab instantia), s. Ab instantia absolvieren. E. von der Klage nannte man früher und nennt man noch jetzt zuweilen diejenige Abweisung der Klage (s. d.), die deren Wiedererhebung nicht im Wege steht. E. von Gasen ist deren Abscheidung aus chemischen Verbindungen durch Wärme oder stärkere chemische Verwandtschaft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 830.
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