Entlasten

[837] Entlasten heißt: eine Summe, für die jemand belastet ist, im Geschäftsbuch dadurch ausgleichen, daß man sie ihm auf der Kreditseite seines Kontos gutschreibt, bez. auf der Debetseite abschreibt. Auch soviel wie dechargieren (s. Decharge).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 837.
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