Erbjungfern

[890] Erbjungfern heißen in Mecklenburg die unverheirateten Töchter eines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Lehnsbesitzers, sofern sie den lebenslänglichen Besitz des Lehngutes beanspruchen können. Vgl. auch Erbtochter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 890.
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