Erbzins

[900] Erbzins, eine jährliche, in Geld oder Naturalien bestehende Abgabe von einem Grundstück (Erbzinsgut), das entweder mit Eigentumsrecht übertragen oder gegen Überlassung eines Kapitals mit dem E. für ewige Zeiten belastet wurde. Weiteres über E. und Erbzinsleihe s. Erbpacht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 900.
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