Erziehungskapital

[94] Erziehungskapital, die Summe, die für Unterhaltung und Ausbildung eines Menschen bis zum Eintritt seiner Erwerbsfähigkeit aufgewendet wird. Bedingung wirtschaftlichen Fortschrittes ist es, daß dieses Kapital durch die spätere wirtschaftliche Tätigkeit wenigstens wieder ersetzt wird, d. h. der gesamte auf einen Zeitpunkt bezogene (prolongierte oder diskontierte) Erwerb müßte wenigstens gleich sein den gesamten auf den gleichen Zeitpunkt bezogenen Aufwendungen. Das E. bildet gleichsam eine Schuld, die jeder an die Gesellschaft abtragen sollte. Die Tilgung erfolgt in Wirklichkeit auf dem Wege, daß der Erwerbsfähige eine Familie unterhält und für Ausbildung seiner Kinder Sorge trägt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 94.
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