Essigsteuer

[124] Essigsteuer, eine innere Verbrauchsteuer auf Essig und Essigsäure. Eine solche besteht in der Brausteuergemeinschaft des Deutschen Reiches, indem die Brausteuer auch von Malz und Malzsurrogaten erhoben wird, die zur Essigbereitung in eigens dazu bestimmten Anlagen verwendet werden. Eine besondere E. besteht in Frankreich seit 1875 mit verschiedenen Steuersätzen je nach dem Gehalt an Essigsäure, in den Niederlanden und in Belgien (seit 1887).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 124.
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