Belgĭen

[592] Belgĭen (hierzu Karte »Belgien«), das kleinste, aber am dichtesten bevölkerte der europäischen (außerdeutschen) Königreiche, liegt zwischen 49°30´-51°30´ nördl. Br. und zwischen 2°36´-6°4´ östl. L., im N. von den Niederlanden, im O. vom niederländischen Limburg, von der preußischen Rheinprovinz und von Luxemburg, im S. von Frankreich und im W. von der Nordsee begrenzt. Es umfaßt beinahe sämtliche ehemals österreichische Niederlande (die Grafschaften Flandern und Hennegau, das Herzogtum Brabant, das Marquisat Antwerpen, die Herrschaft Mecheln, die Grafschaft Namur sowie teilweise die Herzogtümer Luxemburg und Limburg), ferner das früher zu Deutschland gehörige Bistum Lüttich und die 1815 von Frankreich abgetrennten Kantone Mariembourg, Philippeville, Chimay, Quiévrain nebst dem Herzogtum Bouillon.

Bodengestaltung.

Der Bodenbeschaffenheit nach ist B. nördlich und nordwestlich der Maas und Sambre ein ebenes Land; der östlich der Maas belegene Teil besteht aus einer Reihe von schluchtenreichen Plateaus, die man unter dem Namen Ardennen (s. d.) zusammenfaßt; an der preußischen Grenze tritt das Hohe Venn in die Provinz Lüttich über. Die bedeutendsten Erhebungen zeigen die Provinzen Lüttich, Luxemburg, Namur und Hennegau. Die größten Höhen sind: Baraque Michel an der preußischen Grenze (Provinz Lüttich) 675 m, Baraque de Fraiture bei Houffalize (Provinz Luxemburg) 642 m, die Tailles (ebenda) 600 m, Odeigne 505 m, Malempré 487 m etc. Die mittlere Höhe von B. beträgt 163,36 m. Die unmittelbar von den Gewässern berührten, durch Dämme vor Überschwemumngen geschützten Strecken, Polders genannt, nehmen zusammen einen Flächenraum vun 115,000 Hektar ein. Bemerkenswert sind die durch besondere Namen unterschiedenen natürlichen Landschaften hinsichtlich der Bodenerhebung; so Flandern, begrenzt durch die untere Schelde und die Dender, gegen das Meer hin von Dünen und gegen Zeeland durch Polders umsäumt; das Land Waes, zwischen der Schelde unterhalb Gent und der niederländischen Grenze; die Campine (Kempenland), von der untern Schelde, der Rupel, Demer und der Maas begrenzt, den Norden der Provinzen Antwerpen und Limburg umfassend; Brabant zwischen der Rupel, [593] Demer, Geete und Dender. Der nordöstliche Teil von Brabant heißt das Hageland, der südliche Wallonifch-Brabant. Der Hennegau wird durch Flandern, Brabant, die Orneau und Sambre begrenzt; Marlagne heißt der nordöstlichste Teil des Landstriches zwischen Sambre und Maas, der südliche Fagne. Zwischen der Maas von Dinant bis Lüttich und der Ourthe von Lüttich bis Hamoir liegt die Landschaft Condroz, deren südwestlicher Teil den besondern Namen Famenne führt. Ardenne ist durch die Vesdre, durch Condroz und die Semoy begrenzt. Die feuchte Nordebene im N. der Ardennen heißt Hautes Fagnes (Hohes Venn). Südlich von den Ardennen liegt die Lorraine.

Die reiche Bewässerung des Landes geschieht, mit Ausnahme der unterhalb Nieuport mündenden Afer mit der Yperlée, durch die Systeme der Schelde und Maas, welche beide Flüsse das Land von Frankreich aus schiffbar betreten, aber beide im Königreich der Niederlande münden. Die Schelde durchfließt den westlichen Teil Belgiens von SW. nach NO., nimmt bei Gent die aus Frankreich kommende Lys, bei Dendermonde die Dender und bei Rupelmonde die (aus der Vereinigung der Dyle, Großen und Kleinen Nethe entstehende) Rupel auf und tritt unterhalb Antwerpen in das niederländische Gebiet ein. Ihr durchgängig schiffbarer Lauf in B. beträgt 233 km. Die Maas durchfließt auf 183 km, ebenfalls ganz schiffbar, der Schelde parallel laufend, den östlichen Teil Belgiens, nimmt bei Namur die gleichfalls aus Frankreich kommende Sambre, bei Lüttich die aus Luxemburg kommende Ourthe auf und bildet dann auf 51 km die Grenze gegen die Niederlande. Diese Flüsse sind als stark benutzte Triebkraft von Industriewerken und zur Beförderung des Verkehrs von größter Wichtigkeit, um so mehr, als sie durch zahlreiche Kanäle teils unter sich verbunden, teils in ihrem Lauf reguliert werden (s. unten, S. 597). Seen hat B. nicht, dagegen sind Weiher in großer Menge vorhanden. Sümpfe gibt es viel, z. B. bei Furnes, besonders aber in der sogen. Campine, am Saum des Plateaus, welches das Gebiet der Maas von dem der Schelde trennt.

Geologisches, Klima, Pflanzenwelt.

Die ältesten Bildungen (in den Ardennen und im Hohen Venn) sind die westlichen Ausläufer des rheinischen Schiefergebirges und bestehen, abgesehen von kristallinischen Schiefern, die nur im Hohen Venn, und von spärlichen Vorkommnissen von Silur, die in den Ardennen nachgewiesen sind, wesentlich aus unterdevonischen Quarziten, Grauwacken, Sandsteinen und Tonschiefern, mitteldevonischen Kalksteinen (Eiseler Kalk) und oberdevonischen, Goniatiten und Klymenien führenden Schichten. Am Nordabfall der Ardennen und des Hohen Venn tritt längs der Sambre und der Maas in einem schmalen Streifen die Steinkohlenformation zutage. Ihre untere Abteilung, der Kohlenkalk, liegt in steiler Schichtenstellung gleichförmig auf dem Devon und wird seinerseits von der produktiven Steinkohlenformation gleichförmig überlagert, die zwei größere Becken, das von Lüttich (oder von der Maas) und das von Mons (oder von der Sambre) bildet. Die spätern Sedimente ruhen, ähnlich wie in Westfalen, übergreifend auf den steil gestellten Schichten des Karbons. Trias- und Jurasedimente finden sich in geringer Verbreitung nur im SO. von B. Das übrige Land, einschließlich der Ardennen, war von Beginn der Triaszeit bis zur untern Kreide Festland. Im Kreidegebiet von Maastricht setzen lockere, z. T. Glaukonit führende Sande, Ton, Mergel und an Bryozoen reiche Kreidetuffe die Schichten zusammen. Sehr verbreitet sind nördlich von der Sambre und der Maas auch die tertiären Ablagerungen; eocäne Bildungen treten namentlich im Hennegau, in Flandern und Brabant (zwischen Brügge, Löwen und Mons) zutage, oligocäne bei Tongern und Hasselt und nördlich von der Linie Löwen-Brügge, miocäne zwischen Antwerpen und Diest, allerdings vielfach von diluvialen und alluvialen Bildungen bedeckt, die sich in ihrer Zusammensetzung an die der Niederlande und Norddeutschlands eng anschließen.

Von nutzbaren Mineralien enthält B. in großer Menge Steinkohle und Eisenerze in der Steinkohlenformation bei Mons und Lüttich, dann Blei, Kupfer- und Zinkerze im Kohlenkalk und Devon zwischen Aachen und Lüttich, zumal bei Welkenraedt, Marmor, z. T. von schön schwarzer Farbe, im Kohlenkalk, besonders bei Visé, Wetzschiefer in den ältern Schiefern bei Vielsalm und Ottrez, ferner Kalksteine, Schiefer und Bausteine aller Art, auch Töpfertone, letztere besonders in den jüngern tertiären Ablagerungen. Auch an Mineralquellen ist B., namentlich im Gebiete der Maas, sehrreich. Außer den Eisensäuerlingen von Spa und den warmen Quellen von Chaudfontaine gibt es eisenhaltige Quellen bei Stavelot, Huy, Tongern, Namur etc. und Schwefelquellen bei Florée, Lüttich, Ougrée etc.

Das Klima steht unter dem Einfluß des Atlantischen Ozeans, daher Abschwächung der Wärmeschwankungen, Milderung der Winterkälte und der Sommerhitze, große Feuchtigkeit und Bewölkung, verhältnismäßig reichliche und häufige Niederschläge und stürmische Luftbewegung, insbes. im Winterhalbjahr. Nach SO. hin wird das Klima mehr kontinental. Die rasche Abnahme des Luftdruckes nach NW. hin bewirkt Vorwalten der südwestlichen Winde, die während der kältesten Jahreszeit, in der die Luftdruckunterschiede am beträchtlichsten sind, am stärksten auftreten. B. bildet den Übergang von den Herbst-zu den Sommerregen, hat aber vorwiegend noch Herbstregen, wobei das Maximum auf August und Oktober fällt. Die Jahressumme der Niederschläge beträgt zu Brüssel durchschnittlich 71 cm. Die mittlern Jahresextreme der Temperatur betragen zu Brüssel 31° und -11° (absolut 35° und -20´), Jahresmittel 9,9°. Auf das Jahr entfallen zu Brüssel durchschnittlich ca. 17 Gewittertage (Regentage 195).

Hinsichtlich der Pflanzenwelt schließt sich B. zunächst an das nördliche Frankreich an. Auf eine stark entwickelte Litoralzone mit Halophyten folgt die Marschzone, in der Wiesen und Felder überwiegen, aber Wälder und Waldpflanzen fehlen. Die dritte Zone entspricht der Geest Nordwestdeutschlands und enthält ausgedehnte Heideflächen, aber auch Wälder von Fichten, Buchen und Eichen. An diese Zonen, die zusammen die Tieflandsregion bilden, schließen sich im höhern Niveau die Regionen der Ton-, Kalk- und Schieferpflanzen an, unter denen die Elemente der mittel- und westeuropäischen Bergwaldflora überwiegen. Die Edelkastanie gilt (doch nicht unbestritten) als einheimisch; Kiefern, Fichten und Tannen sind nach Crépin angepflanzt und einheimisch nur Wacholder und Eibe.

Flächeninhalt und Bevölkerung.

Das Gesamtareal beträgt 29,456 qkm (534, 9 QM.), und die Gesamtbevölkerung belief sich Ende 1900, nach der letzten Volkszählung. auf 6,693,810 Seelen. Eingeteilt ist das Land in 9 Provinzen mit 41 Arrondissements,[594] auf die sich Flächeninhalt und Bevölkerung folgendermaßen verteilen:

Tabelle

Zunahme seit 1846: 2,356,614 Seelen (54,32 Proz.). Die Einwanderung blieb in der Periode 1841–60 erheblich hinter der Auswanderung zurück, in den beiden folgenden Jahrzehnten war erstere etwas stärker, seit 1880 weichen beide ziemlich voneinander ab (1900: 29,231 ein- und 25,064 ausgewandert). Hinsichtlich der Dichtigkeit der Bevölkerung steht B. unter den Staaten Europas nur hinter Sachsen zurück. Von der Bevölkerung waren 1900: 3,324,989 männlichen und 3,368,821 weiblichen Geschlechts, so daß auf 1000 Männer 1013 Frauen entfielen (1880 nur 1000,1). Nach dem Zivilstand unterschied man 1890 (vorletzte Volkszählung) auf 1000 Einwohner des betreffenden Geschlechts:

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Der jährliche Überschuß der Geburten über die Todesfälle ist sehr erheblich; es entfällt 1890 eine Geburt auf 34 Personen, aber ein Todesfall auf 50. Die mittlere Lebensdauer beträgt 40–41 Jahre. Lebendig geboren wurden 1900: 193,789 Kinder, darunter entfielen auf 100 Mädchen 105 Knaben. 7,5 Proz. waren unehelich. Totgeboren waren 9001 Kinder. Eheschließungen fanden 57,711, Ehescheidungen 609 statt. Von den 129,046 Gestorbenen waren 52,3 Proz. männlichen, 47,7 Proz. weiblichen Geschlechts.

Die Bevölkerung Belgiens ist ein Mischvolk deutscher und keltischer Abkunft, in dem die Stämme der Flämen (Flamänder) und Wallonen neben Deutschen, Engländern, Franzosen etc. hervortreten. 1890 zählte man neben 5,897,883 Belgiern 161,438 Fremde, nämlich 56,306 Niederländer, 47,338 Deutsche, 45,430 Franzosen, 4523 Engländer und 7841 von andrer Nationalität. Von der 1890 ermittelten Bevölkerung sprachen flämisch 45,2 Proz., französisch 40,9, beide Sprachen 11,5 Proz.; die übrigen sprachen entweder nur deutsch (0,54 Proz.) oder außerdem noch französisch oder flämisch. Unter den einzelnen Provinzen sind überwiegend flämisch Ostflandern (87 Proz.) und Antwerpen (84,6 Proz.), Limburg (83 Proz.) und Westflandern (81,8 Proz.); in Brabant überwiegt das Flämische das Französische bedeutend, während in den übrigen Provinzen, namentlich in Namur, wiederum die französische Sprache herrscht. Als Umgangssprache der höhern Stände hat das Französische über die verschiedenen Dialekte den Sieg davongetragen, obschon ihm der Sieg in der neuesten Zeit durch die Bestrebungen der Flamen (s. d.) wieder streitig gemacht wird. Das flämische Sprachgebiet umfaßt den fruchtbarern Teil des Königreichs. Die wallonischen Städte werden vielfach von deutscher Bevölkerung durchflochten. Das belgische Wallonenland bildet ungefähr ein gleichseitiges Dreieck, dessen Grundlinie sich an Frankreich lehnt, von Longwy bis Mons, und dessen beide Schenkel, die über Lüttich zusammentreffen, von deutschem Gebiet umschlossen sind. Die Sprachgrenze ist fast überall ziemlich scharf gezeichnet. Das Außere des Flämen wieder Grundton seines Innern zeugen für germanische Abkunft. Er ist schweigsam, phlegmatisch, von muskulöser Fülle, Willensfestigkeit und starrer, fanatischer Anhänglichkeit an seine Überzeugung und seinen Glauben, mißtrauisch und von grobem, zurückhaltendem Wesen. Die Wallonen (s. d.) dagegen sind ein rühriger, heiterer Menschenschlag von aufgewecktem Sinn und französischer Heftigkeit, wie sie auch Sitte und Sprache der westlichen Nachbarn teilen. Sie sind der härtesten Arbeit fähig. Der Konfession nach ist die Bevölkerung Belgiens fast ausschließlich katholisch, da die Zahl der Protestanten nur auf etwa 20–30,000, die der Juden auf 3000 geschätzt wird. Das Land ist in sechs Diözesen geteilt: das Erzbistum Mecheln (mit den beiden Provinzen Antwerpen und Brabant), die Bistümer Brügge (mit Westflandern), Gent (mit Ostflandern), Tournai (mit Hennegau), Lüttich (mit Lüttich und Limburg) und Namur (mit den Provinzen Luxemburg und Namur). Zu den geistlichen Orden gehörten (Ende 1890) 4775 Mönche in 218 Klöstern und 25,323 Nonnen in 1425 Klöstern oder geistlichen Gesellschaften, die sich der Krankenpflege, dem Unterricht oder dem beschaulichen Leben und dem heiligen Dienst widmen. Außer dem katholischen sind der protestantische, anglikanische und israelitische Kultus in B. anerkannt. Protestantische Gemeinden bestehen in den meisten größern Städten. Die Juden haben eine Zentralsynagoge in Brüssel, andre zu Antwerpen, Gent, Lüttich und Arlon.

Bildungsanstalten.

Die Einrichtungen des öffentlichen Unterrichts in B., besonders des elementaren, haben im 19. Jahrh. mehrere Wandlungen erlebt. Während durch das Gesetz vom 23. Sept. 1842 dem Klerus ein maßgebender Einfluß auf die Volksschule eingeräumt war, wurde dieselbe durch das Gesetz vom 1. Juli 1879 ausschließlich den weltlichen Behörden unterstellt. Durch das Gesetz vom 15. Sept. 1895 hat die Kirche wieder den frühern Einfluß auf die Schule erworben. Die Einrichtung und Erhaltung öffentlicher Volksschulen ist von dem Belieben der Gemeinden abhängig gemacht. Der Gemeinderat kann Privatschulen (écoles adoptées) an die Stelle der öffentlichen setzen und aus Gemeindemitteln unterstützen, d. h. den kirchlichen Genossenschaften den Volksunterricht ganz überlassen, falls nicht 20 Familienväter, die schulpflichtige Kinder haben, dagegen Einspruch erheben und sich der ständige Provinzialausschuß damit einverstanden erklärt. Die öffentlichen Lehrer können von den Gemeinden abgesetzt und auf Wartegeld (mindestens 750 Frank) gesetzt werden. Die Anstellung der Lehrer erfolgt auf Grund eines Diploms, das durch ein Examen erworben ist. Dem Religionsunterricht muß in der Schule die erste Stelle eingeräumt werden; wenn sich die Gemeinde weigert, diesen Unterricht in den Stundenplan aufzunehmen und durch Diener der Kirche erteilen zu lassen, so kann die Regierung auf den Wunsch von wenigstens 20 Familienvätern die Errichtung besonderer Schulen auf Kosten der betreffenden Gemeinde verfügen. Die oberste Aussicht führt der unter Vorsitz des Ministers des Innern tagende und aus 9–11 Mitgliedern bestehende Volksbildungsrat (conseil de perfectionnement). Außerdem gibt es 18 Ober- und 81 Kantonschulinspektoren. Ende 1900 dienten folgende Anstalten dem Elementarunterricht: 4424 écoles communales mit 480,059[595] Schülern und Schülerinnen, 2390 écoles adoptées mit 177,582 Schülern und Schülerinnen. Außerdem gab es an Schulen für Erwachsene (écoles d'adultes) 1860 communales und 985 adoptées, zusammen mit 130,816 Lernenden. Unter dem Lehrerpersonal der Kommunalschulen gehörten 254 Lehrerinnen, unter dem der écoles adoptées 493 Lehrer und 3693 Lehrerinnen dem geistlichen Stand an. Bei der Volkszählung von 1890 konnten nach Abzug der Kinder unter acht Jahren nur 74,96 Proz. der Bevölkerung lesen und schreiben. Die Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen für die Volksschule geschieht für jene auf 7 Staatsseminaren (écoles normales d'Etat) und in 12 Privatanstalten (écoles normales agréées), darunter eine kommunale; für Lehrerinnen gibt es 6 Staatsseminare, ferner 28 Privatanstalten. Die Staatsanstalten waren 1899/1900 von 423 männlichen und 456 weiblichen, die Privatanstalten hingegen von 1299 männlichen und 2100 weiblichen Zöglingen besucht. Dieser Unterschied ist der Begünstigung letzterer Anstalten seitens der Regierung zuzuschreiben. Während sie z. B. jährlich die Zahl der Zöglinge festsetzt, die zu den Staatsseminaren zugelassen werden sollen, sind den (klerikalen) Privatanstalten in dieser Hinsicht keinerlei Schranken auferlegt. Das höhere Bildungswesen steht unter einem Bildungsrat von 9–10 Mitgliedern, einem Generalinspektor, vier Inspektoren und drei Fachinspektoren. Es bestanden 1900 an Instituten für den Sekundärunterricht: 20 königliche Athenäen, 7 kommunale und 8 patronierte Collèges (d. h. Privatanstalten, die mit Ermächtigung der Regierung von der betreffenden Gemeindeverwaltung durch Zuschüsse oder unentgeltliche Gewährung der notwendigen Räumlichkeiten unterstützt werden), 78 staatliche und 10 kommunale und patronierte Mittelschulen für Knaben, 34 höhere Staais- und 6 kommunale Mädchenschulen, mit 23,988 Schülern und 7345 Schülerinnen. Die Vorbildung für das höhere Lehramt geschieht in den Sections normales zu Nivelles und Gent; für Lehrerinnen bestehen ähnliche Anstalten in Lüttich und Brüssel. Von den vier Universitäten zu Lüttich, Löwen (die alte wurde 1835 aufgehoben und die zu Mecheln errichtete hierher verlegt), Gent und Brüssel (1834 gestiftet) sind die zu Gent und Lüttich Staatsuniversitäten, die andern werden als »freie« Universitäten bezeichnet (Brüssel »liberal«, Löwen »katholisch«). Die vier Fakultäten sind: Philosophie und Literatur, Wissenschaften, Rechtswissenschaft, Medizin. Ausnahmsweise besteht an der Universität zu Löwen noch eine Fakultät der Theologie. Mit den Universitäten sind Fachschulen für Maschinenbau, Chemie, Bergbau, Elektrotechnik etc. verbunden. Sie wurden 1900/1901 insgesamt von 5344 Studierenden besucht. Außerdem sind noch vorhanden: eine Tierarzneischule (Brüssel), ein Institut agricole (Gembloux) und eine Ackerbauschule (Huy), drei Gartenbauschulen, eine Provinzial-Bergschule zu Mons, eine höhere Handelsschule zu Antwerpen, eine Kriegs- und Militärschule (Ixelles), eine Schule für Soldatensöhne zu Lierre, eine Reitschule zu Ypern, Schiffahrtsschulen zu Ostende, Antwerpen und Nieuport, Industrieschulen (1899/1900: 61). Brüssel hat eine königliche Akademie der Wissenschaften in drei Abteilungen: für Wissenschaft, für Literatur und für Kunst. Andre wissenschaftliche Anstalten bestehen in großer Zahl namentlich zu Brüssel (s. d.). Für Kunst und Literatur gibt es Anstalten in allen Provinzen des Landes; die hauptsächlichsten sind: die königlichen Akademien der schönen Künste zu Antwerpen, Brüssel und Lüttich; die königliche flämische Akademie in Gent (seit 1886) etc.

Bodenprodukte, Landwirtschaft etc.

Die Bodenkultur und Landwirtschaft haben sich in B. zu einer hohen Stufe der Vollkommenheit erhoben. Jede Provinz besitzt einen Bund (Société provinciale d'agriculture) der in derselben bestehenden landwirtschaftlichen Vereine (Comices agricoles), wovon es 1899: 155 gab. Jeder dieser Provinzialvereine bezeichnet zwei Bevollmächtigte, die mit neun vom König ernannten Mitgliedern den obersten Landwirtschaftsrat bilden, der berufen ist, alle auf den Fortschritt des heimischen Ackerbaues bezüglichen Mitkel und die ihm von der Regierung oder den provinzialen Gesellschaften unterbreiteten Gegenstände zu begutachten. Fast ein Fünftel der Gesamtbevölkerung Belgiens (1895: 18,79 Proz.) ist mit dem Ackerbau beschäftigt, und zwar 43 Proz. Frauen und 57 Proz. Männer. Die dem Ackerbau gewidmete Bodenfläche ist von 2,704,956 Hektar (1880) auf 2,607,514 Hektar (1895) gesunken. 1900 waren bestellt mit:

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Weinberge waren 1895: 70 Hektar, Gemüsegärten 41,868, Obstgärten etc. 3025 Hektar. Weizen wurde besonders in den Provinzen Hennegau und Brabant, Roggen in Brabant und Ostflandern, Hafer in Luxemburg. Namur und Hennegau, Spelz in Namur, Gerste in Brabant und Hennegau, Buchweizen in Ostflandern und Limburg, Runkelrüben in Hennegau, Lüttich und Brabant, Kartoffeln in Brabant, Ostflandern und Antwerpen angebaut. Der Ertrag einer Mittelernte wurde im Zeitraum 1871–80 auf 1412, 2 Mill. Fr. (darunter 541,8 Mill. Fr. von Getreidearten) veranschlagt. An Haustieren gab es 1895: 271,527 Pferde (verhältnismäßig die meisten in Hennegau und Brabant, im ganzen 4 auf 100 Einw.), für deren Veredelung durch Gestüte (Staatsgestüt zu Tervueren) viel getan wird; 1,420,976 Stück Hornvieh (die meisten in Ostflandern), im ganzen 22 Stück auf je 100 Einw.; 235,722 Schafe (die meisten in Luxemburg); 1,163,133 Schweine (die meisten in Ostflandern). Die Bienenzucht blüht in der Campine. Groß ist der Reichtum an See- und Flußfischen. Den Seefischfang betrieben 1900: 378 Fischerboote von 9069 Ton. mit einer Besatzung von 1916 Mann. Der Ertrag ist sehr wechselnd; so betrug er 1900 an Kabeljau 57 T. (gegen 3143 in 1856 und 1000 in 1881), während der große Heringsfang seit 1864 ganz aufgehört hat. Die Kleinfischerei auf Hering brachte 1900: 86,700 Fr., der Fang andrer Seefische 5,571,411 Fr. an Wert. Die Waldungen, die eine Flächevon 489,423 Hektar (16,6 Proz. des Flächeninhalts) bedecken, sind in den südlichen Provinzen (Luxemburg, Namur und Lüttich) am zahlreichsten, am wenigsten in den Provinzen West- und Ostflandern vertreten. An wilden Tieren finden sich hier und da noch Wölfe in den Eichenwäldern der Ardennen.

Bergbau und Hüttenwesen.

Obenan unter den mineralischen Schätzen des Landes steht die Steinkohle, deren weites Lager sich von W. nach O. erstreckt. Es teilt sich in zwei Hauptbassins, die durch den Bach Samson, östlich von Namur,[596] getrennt werden. Das beträchtlichere westliche zieht über Namur in das Sambretal und hat in B. eine Ausdehnung von 900 qkm (16,4 QM.). Das östliche Becken folgt dem Tal der Maas bis über Lüttich hinaus und hat eine Oberfläche von 540 qkm (10 QM.); das Ganze beträgt fast ein Zwanzigstel des Flächenraums. 1900 zählte man 219 Kohlengruben (davon 118 im Betrieb) mit 132,749 Arbeitern, davon die meisten in Hennegau und Lüttich, die eine Ausdehnung von 140,286 Hektar hatten und an Kohlen 23,462,817 Ton. im Werte von 408,5 Mill. Fr. lieferten. Die Produktion von Mineralien ist zurückgegangen und die Arbeiterzahl seit 1865 von 11,813 auf (1900) 1437 gesunken. Der Ertrag war:

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Hochöfen waren 1900: 38 vorhanden, die 1,018,561 Ton. Roheisen im Werte von 91,5 Mill. Fr. herstellten; an Eisenwerken gab es 1900; 47 mit 322 Puddel-, 152 Glüh- und 193 andern Ofen mit einer Produktion von 358,163 T. Fertigeisen im Werte von 70 Mill. Fr. Außerdem bestanden 1900:

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Die Zahl der in sämtlichen Minen beschäftigten Arbeiter betrug 1896: 121,993. Marmor ist an manchen Orten im Überfluß vorhanden; der gesuchteste ist der von Dinant und Umgegend und von Basècles. Bedeutende Schieferbrüche befinden sich in den Provinzen Namur und Luxemburg, Steinbrüche in Hennegau, Lüttich und Namur. Endlich liefert der Boden Belgiens auch Fayenceerde, Töpferton, Kalk, vorzügliche Flintensteine und seine Wetzsteine (die besten Europas in Lüttich und Luxemburg, besonders bei Vielsalm), Magnesia (Lüttich), Alaun und Schwefel (Namur und Lüttich), Torf etc. Im ganzen besaß B. 1900: 1579 Steinbrüche mit 37,281 Arbeitern, die einen Wert von 56,3 Mill. Fr. erzeugten.

Industrie.

Von höchster Bedeutung ist in B. die Industrie. In welchem Maß die Großindustrie in den letzten Jahrzehnten zugenommen, läßt sich aus der Vermehrung der für dieselbe arbeitenden Dampfmaschinen ersehen. Während man 1860 in ganz B. 5740 Dampfkessel und 4997 Motoren mit 161,809 Pferdekräften zählte, belief sich 1900 die Zahl der Dampfkessel auf 22,003, die der Motoren auf 22,991 mit 1,408,941 Pferdekräften. Zu erwähnen ist außerdem die Nägelfabrikation, die bei Charleroi, namentlich in Fontaine l'Evêque, betrieben wird. Seit 1844 ist die Erzeugung von Draht eingeführt; sie blüht vornehmlich in Angleur, Fontaine-l'Evêque, Grivegnée etc. Alter ist die Anfertigung von Blech, die sich an der Ourthe und dem Hoyoux vorfindet. Für Gegenstände aus schmiedbarem Gußeisen ist Herstal bei Lüttich und Umgegend berühmt, für Zink die Gesellschaft »Vieille Montagne« in der Provinz Lüttich. Weltbekannt ist die Lütticher Waffenfabrikation, die 1789 entstand und 1900: 2,319,689 Stück Waffen lieferte. Unter den Maschinenbauanstalten steht das großartige Etablissement der Gesellschaft »Cockerill« (s. d.) in Seraing obenan, außerdem gibt es bedeutende Fabriken in Gent, Lüttich, Brüssel und in der Umgegend Charlerois. Eisenbahnbetriebsmittel stammen namentlich aus Lüttich, Seraing, Mecheln, Nivelles, Tubize, Couillet und La Louvière. Von einschlägigen Staatsanstalten sind zu nennen: die königliche Kanonengießerei und die Manufacture d'armes (für Kriegswaffen) in Lüttich und das Arsenal de construction in Antwerpen, die dem Kriegsministerium unterstellt sind. Vorzügliche Gold- und Silberwaren liefern Brüssel, Lüttich und Antwerpen. Die Steingut- und Fayencefabrikation ist besonders im Hennegau (La Louvière, St.-Ghislain und Wasmuel) heimisch. Eine Spezialität bildet die Fabrikation von Tonpfeifen in den Provinzen Lüttich und Hennegau. Unerreicht ist B. in der Erzeugung von Tafelglas und Gußspiegeln. Die Anstalten zur Anfertigung von Fensterglas befinden sich in der Provinz Hennegau (besonders im Arrond. Charleroi). Spiegelglas wird vorwiegend in den Provinzen Hennegau (Aiseau, Courcelles, Roux) und Namur (Auvelais, Floresse) erzeugt. Sämtliche (52) Glashütten des Landes lieferten 1900 Produkte im Werte von 65,9 Mill. Fr. Chemische Fabriken befinden sich namentlich in den Provinzen Namur und Hennegau, decken aber den Bedarf des Landes bei weitem nicht; Seife und Lichte werden in Antwerpen und Brüssel in großen Mengen fabriziert, Möbel in Ath, Mecheln, Brüssel, Strohhüte in der Provinz Lüttich. Die Papierindustrie hat ihren Hauptsitz in der Provinz Brabant; Tapeten werden besonders in Brüssel, Lüttich und Tongern hergestellt. Bedeutend sind die Gerbereien in Stavelot, Lüttich, Tournai, Soignies, Brüssel etc. Die Wollindustrie blüht besonders in Verviers und Umgegend; sie verarbeitet jährlich mehr als 60 Mill. kg Rohwolle. In der Garnspinnerei sind gegen 675,000 Spindeln im Betrieb. Wollenzeuge liefern besonders Verviers, Dison, Dinant, Leeuw-St.-Pierre und Hodimont; Halbwollengewebe Renaix, Braine-l'Alleud und St.-Nicolas; Wollendecken Lüttich, Mecheln, Hérenthals; Teppiche Hamme, Thourout, Harseaux etc. Die Baumwollindustrie, 1798 von Liévin Bauwens in Gent eingeführt, hat ihren Hauptsitz in Gent. Sie beschäftigte 1896: 15,709 Menschen und verarbeitet jährlich ungefähr 27 Mill. kg Rohstoff mittels ungefähr 1 Mill. Spindeln, produziert 24 Mill. kg Wolle in Fäden im Werte von 30–40 Mill. Fr. und fabriziert für 100 Mill. Fr. Gewebe von reiner und gemischter Baumwolle. Berühmt sind die belgischen, namentlich in Renaix, Mouscron und St.-Nicolas erzeugten Hosenstoffe, ein wichtiger Ausfuhrartikel. Der älteste Industriezweig ist die Leinenindustrie. Die beste Arbeit wie auch den besten Flachs liefert Flandern (namentlich um Courtrai). Man zählt gegenwärtig etwa 300,000 Spindeln, die jährlich im Durchschnitt 30 Mill. kg Garn erzeugen. Die Leinenindustrie beschäftigte 1896: 22,965 Personen. 1901 wurden 22 Mill. kg Garn von Flachs, Hanf und Jute im Werte von 77,1 Mill. Fr., namentlich nach England, ausgeführt. Mittelpunkt der Flachsspinnerei ist Gent. Damasttischzeug liefert diese Stadt sowie Ruysbroeck; Bettdrell besonders Courtrai, Gent und Turnhout; Zwirn vornehmlich Aloft und Ninove. Die Erzeugung von Spitzen, die vor einigen Jahren ziemlich im argen lag, hat sich in der jüngsten Zeit wesentlich[597] gehoben. Die Brüsseler Spitzen, die geschätztesten von allen, rühren aus der Hauptstadt und Umgegend, die übrigen Sorten aus Mecheln, Antwerpen, Brügge etc. her. 1896 gab es 33,591 Spitzenklöpplerinnen, deren Arbeit ein Kapital von etwa 50 Mill. Fr. repräsentiert. Die Zuckerindustrie (1900: 121 Fabriken mit einer Erzeugung von 306,076 Ton. und 25 Raffinerien mit einer solchen von 73,883 T.) steht besonders im Hennegau in hoher Blüte, und die Ausfuhr von Rohzucker überstieg 1901 um 168,2 Mill. kg (im Werte von 32,8 Mill. Fr.) die Einfuhr. Bedeutende Schokoladefabriken gibt es in Brüssel und Tournai. Die Zahl der Bierbrauereien in B. war 1900: 3223, meist von geringerm Umfang, die zusammen 14,6 Mill. hl Bier erzeugten; Branntweinbrennerei (1900: 270 Anstalten im Betrieb, die 716,951 hl erzeugten) wird besonders in den Provinzen Brabant, Antwerpen und Lüttich betrieben. Zigarrenfabriken befinden sich in Antwerpen, Brüssel, Gent, Brügge.

Handel und Verkehr.

B. erfreute sich schon im Mittelalter eines blühenden Handels und einer ausgedehnten Schiffahrt. Seit dem Rückkauf (1863) des bis dahin durch die Niederlande kraft des 1839er Friedensvertrags erhobenen Scheldezolles hat sich der belgische Handel in großartiger Weise entwickelt, was nachstehende Tabelle veranschaulicht (Wert in Millionen Frank):

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Die Hauptverkehrsgebiete nahmen 1901 in folgender Weise am belgischen Spezialhandel teil (Wert in Millionen Frank):

Tabelle

Die Eingangszölle betrugen 1901: 50,6 Mill. Fr. (wovon 9,7 Proz. auf Tabak, 8,2 Proz. auf Baumwollengewebe, 6,6 Proz. auf Kaffee und 5 Proz. auf Wollengewebe kamen). Mit Deutschland hat B. 6. Dez. 1891 für die nächsten 12 Jahre einen neuen Handelsvertrag geschlossen.

Im Vergleich zu der gewaltigen Ausdehnung des Handels ist die Handelsflotte unbedeutend. 1901 hatte B. 72 Schiffe von 110,457 Ton., darunter 66 Dampfer von 109,336 T. Der Handel wird meistens mit fremden Schiffen betrieben. Haupthäfen sind Antwerpen und Ostende. Eingelaufen sind 1901 in die belgischen Häfen 8569 Schiffe (darunter 7842 Dampfer) von 8,922,267 T., ausgelaufen 8613 Schiffe (darunter 7878 Dampfer) von 9,340,528 T. Lebhafte Förderung findet der Handel und Verkehr Belgiens durch die Kreditinstitute der Banken (Nationalbank, die Société générale etc.; Näheres über das belgische Bankwesen s. »Banken«, S. 348), die Börsen (in Antwerpen, Brüssel etc.), durch zahlreiche Gesellschaften, Handels- und Fabrikkammern, besonders aber durch ein sehr weitverzweigtes Netz von Straßen, Kanälen, schiffbaren Gewässern und Eisenbahnen, das nur in dem Englands seinesgleichen findet. Am 31. Dez. 1900 befanden sich 4562,3 km normalspurige Bahnen (darunter 4031,3 km Staatsbahnen) und 1819,9 km Nebenbahnen im Betrieb. An Telegraphen besaß B. 1900: 6402 km Linien, die Länge der Drähte betrug 34,277 km und die Zahl der Bureaus 1128. Das Fernsprechnetz umfaßte 42,4 km. Die Zahl der Postanstalten betrug 1900: 1085, durch die 162,9 Mill. Briefe, 65,3 Mill. Korrespondenzkarten, 123,6 Mill. Drucksachen, 6,4 Mill. Warenproben und 134,7 Mill. Zeitungen befördert wurden. Über den Ertrag dieser Verkehrsanstalten s. unten (Finanzen, S. 599). Außer den Hauptflüssen Maas und Schelde (s. S. 593) sind noch 15 schiffbare Nebenflüsse vorhanden. Die 49 Kanäle, welche die Schiffahrtsverbindung vervollständigen, haben eine Länge von ca. 1000 km. Unter den zahlreichen Abzugskanälen, die dazu dienen, das Wasser aus den Polders oder Wateringues abzuführen, damit die Kultur möglich werde, sind am bemerkenswertesten der Kanal von Selzaete zur Nordsee (39 km) und der Teil des Ableitungskanals der Lys, der bei Balgerhoeke anfängt und in dasselbe Meer einmündet (27 km). Auf den belgischen Wasserstraßen wurden 1900 an Waren 38,4 Mill. Ton. befördert. Die Länge der Landstraßen betrug Ende 1900: 9364 km. Für Maße und Gewichte gilt die französische Benennung. Bezüglich der Münzen herrscht laut Gesetz vom 4. Juni 1861 und des lateinischen Münzvertrags Doppelwährung. Es werden Goldmünzen zu 20 und 10 Frank, Silbermünzen zu 5,2,1 und 1/2 Fr., ferner Stücke zu 20,10 und 5 Cent. aus 3/4 Kupfer und 1/4 Nickel, zu 2 und 1 Cent. aus Kupfer geschlagen.

Staatsverfassung und Verwaltung.

[598] Der Staatsverfassung zufolge ist B. eine konstitutionelle Monarchie. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des Hauses Sachsen-Koburg-Gotha nach dem Rechte der Erstgeburt; seit 1865 ist König der Belgier: Leopold II. (geb. 1835, katholischer Konfession). Der König bezieht eine Zivilliste von 3,5 Mill. Fr. Die belgische Konstitution vom 7. Febr. 1831 (7. Sept. 1893 revidiert) gewährt unter allen europäischen Verfassungen die größte Summe politischer Freiheiten. Alle Staatsgewalt geht von der Nation aus; die gesetzgebende Gewalt ist dem König, der Kammer der Abgeordneten und dem Senat anvertraut. Der König besitzt die ausübende Gewalt. Die ausschließlich die Gemeinden und Provinzen betreffenden Angelegenheiten werden durch Gemeinde- und Provinzialräte geordnet. Durch die infolge der Verfassungsdurchsicht vom 7. Sept. 1893 verkündigten, später als Code electoral zusammengefügten Wahlgesetze ist die Altersgrenze bei dem Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer auf 25, für den Senat auf 30 Jahre festgesetzt und der Zensus aufgehoben; nur muß der Wähler mindestens ein Jahr in derselben Gemeinde ansässig sein. Gleichzeitig wurde das Mehrstimmenwahlrecht eingeführt. Eine zweite Wahlstimme erhalten 35 Jahre alte Familienväter oder Witwer mit ehelichen Kindern, wenn sie 5 Fr. Personalsteuer zahlen, ferner 25 Jahre alte Eigentümer von Grundbesitz, dessen Mietzins wenigstens 48 Fr. erreicht, oder Besitzer einer Staatsrente von mindestens 100 Fr.; zwei ergänzende Wahlstimmen (also 3, die höchste Zahl) erhalten die über 25 Jahre alten Wähler mit akademischer Bildung und die gegenwärtigen oder frühern Inhaber von höhern öffentlichen Ämtern und ähnlichen Stellungen. Jeder Belgier, der wenigstens 25 Jahre alt ist, kann zum Abgeordneten ernannt werden. Um zum Senat gewählt werden zu können, muß man mindestens 40 Jahre alt sein und 1200 Fr. direkte Staatssteuern zahlen oder Besitzer oder Nutznießer von Immobilien im Werte von wenigstens 12,000 Fr. sein. Doch werden 26 Senatoren unabhängig von jedem Zensus durch die Provinzialräte gewählt. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Stärke der Bevölkerung (ein Mitglied auf 40,000 Seelen) und beträgt gegenwärtig 166; der Senat zählt, abgesehen von jenen 26 Mitgliedern, halb soviel Mitglieder als die Zweite Kammer, gegenwärtig 110. Nur die Abgeordneten beziehen Diäten. Sie werden auf 4 Jahre gewählt und alle 2 Jahre zur Hälfte erneuert. Das Mandat der Senatoren, wovon die Hälfte alle 4 Jahre zurücktritt, dauert 8 Jahre. Nach den Wahllisten von 1900/1901 besaßen in B. 915,673 Wähler je eine, 318,099 je zwei und 239,181 je drei Wahlstimmen, also 1,472,953 Wähler 2,269,414 Stimmen für die Wahl zur Abgeordnetenkammer. Für die Senatswahl hatten 699,115 Bürger je eine, 311,298 je zwei und 233,092 je drei Wahlstimmen, mithin 1,243,505 Wähler zusammen 2,020,987 Stimmen. Abgesehen von den 26 oben erwähnten, durch die absolute Mehrheit der Provinzialräte bezeichneten Senatoren werden die Mitglieder beider Kammern kraft des Verhältniswahlsystems (sogen. Proportionalwahl) ernannt. Die Person des Königs ist unverletzlich; alle von ihm ausgehenden Akte bedürfen der Mitunterzeichnung eines Ministers. Der König ernennt und entläßt die Minister, er sanktioniert die Gesetze und verkündigt sie, darf auch die Kammern auflösen, kann sie aber auf nicht länger als einen Monat vertagen. Er ist volljährig mit zurückgelegtem 18. Jahr. Bei der Minderjährigkeit oder Regierungsunfähigkeit des Königs treffen die Kammern Vorkehrungen für die Einsetzung der Regentschaft und der Vormundschaft. Residenz des Königs ist Brüssel.

Die Minister (8) sind verantwortlich und können von der Kammer der Abgeordneten angeklagt werden. Der König kann einen durch den Kassationshof verurteilten Minister nur auf Verlangen einer der beiden Kammern begnadigen. Nach dem Provinzialgesetz vom 30. April 1836 (zuletzt 1898 abgeändert) bestehen in jeder Provinz ein Provinzialrat und ein Kommissar der Regierung, der den Titel Gouverneur führt und vom König ernannt und abgesetzt wird. Bei den Wahlen für den Provinzialrat ist sowohl die Wahlberechtigung als die Anwendung des Mehrstimmenwahlrechts den nämlichen Bedingungen als bei der Bildung des Senats (s. oben) unterworfen. Der Provinzialrat wählt aus seiner Mitte einen beständigen Ausschuß von sechs Mitgliedern. Wahlfähig sind die Belgier, die 25 Jahre alt sind, in der betreffenden Provinz ihren Wohnsitz haben und weder den Kammern noch den Beamten der Provinz angehören. Die Beschlüsse des Provinzialrats sind in finanziellen und Verwaltungsangelegenheiten der königlichen Bestätigung unterworfen. Die Provinzialräte werden auf 8 Jahre nach dem gewöhnlichen Mehrheitssystem ernannt und von 4 zu 4 Jahren zur Hälfte erneuert. Der Gouverneur der Provinz allein ist mit der Ausführung der vom Rat oder vom Ausschuß gefaßten Beschlüsse beauftragt. An der Spitze eines jeden Verwaltungsdistrikts (Arrondissements) der Provinz steht ein königlicher Kommissar (commissaire d'arrondissement), der unter der Oberaufsicht des Gouverneurs und des beständigen Ausschusses die Verwaltung in den Gemeinden, deren Einwohnerzahl nicht 5000 Seelen übersteigt, beaufsichtigt. Die Gemeindeverfassung stützt sich auf das Gemeindegesetz vom 30. März 1836 (1897 revidiert). Die Gemeindeobrigkeit jeder Kommune besteht aus dem Gemeinderat, einem Bürgermeister und Schöffen, deren Anzahl mit der Bevölkerungsziffer steigt. Alle Belgier, die 30 Jahre alt und seit drei Jahren in der Gemeinde wohnhaft sind, sind Gemeindewähler. In den Gemeinden, deren Bevölkerung 20,000 Seelen erreicht, sind die Arbeitgeber und Arbeiter, welche die Wahlbefähigung für die Kommune und die Gewerbe- und Arbeitsräte (Conseils de l'Industrie et du Travail) besitzen, außerdem berechtigt, je zur Hälfte 4–8 beigeordnete Mitglieder (conseillers supplémentaires) zu bezeichnen. Die Grundlagen des Mehrstimmenwahlrechts für die Gemeinderäte weichen darin von denen für die Kammerwahlen ab, daß der 35jährige Familienvater oder Witwer mit ehelichen Kindern, um über eine zweite Wahlstimme verfügen zu können, nicht eine Personalsteuer von 5 Fr., wie zur Wahlberechtigung für die Kammern, sondern je nach der Bevölkerungszahl der betreffenden Gemeinde eine solche von 5–15 Fr. entrichten muß. Außerdem kann der Eigentümer von Grundbesitz eine zweite Wahlstimme beanspruchen, falls dessen Mietzins wenigstens 150 Fr. erreicht. Endlich kann jeder Wähler höchstens über 4 Stimmen verfügen. Bei der Ernennung von Mitgliedern der Gemeindevertretung ist an die Stelle der frühern Stichwahlen die Verhältniswahl (s. Proportionalwahl) getreten. Sie findet aber selbstverständlich nur auf diejenigen Kandidaten Anwendung, welche die absolute Mehrheit nicht erhielten. Die Beteiligung ist sowohl bei diesen als bei den Wahlen für die Kammern oder die Provinzialräte obligatorisch.[599] Die Wohltätigkeitsanstalten, die von Provinzen und Gemeinden unterhalten werden, sind sehr zahlreich. Der Rat jeder Gemeinde ernennt die Mitglieder eines sogen. Wohltätigkeitsbureaus. Von den Wohltätigkeitsanstalten sind hervorzuheben: Taubstummen- und Blindeninstitute, Irren-, Gebär-, Findel- und Waisenhäuser, Anstalten für Augenkranke, die Irrenkolonien zu Gheel und Lierneux (wo die Kranken gegen Entgelt bei den Einwohnern untergebracht werden), Bettler- und Landstreicherhäuser etc.

In betreff der Gerichtsverfassung und Rechtspflege ist zu bemerken, daß die Streitigkeiten über bürgerliche und staatsbürgerliche Rechte in erster Instanz vor die Ziviltribunale (26), in zweiter Instanz vor die Appellhöfe (3, zu Brüssel, Gent und Lüttich) gehören. Daneben bestehen ein Militärgerichtshof, 29 Handelsgerichte, 222 Friedensgerichte (für Zivilsachen bis 200 Fr. und Polizeivergehen) sowie Sachverständigenräte (conseils de prud'hommes); Assisenhöfe gibt es 9. Für alle Kriminalsachen sowie für politische und Preßvergehen ist das Geschwornengericht angeordnet. Für ganz B. besteht ein Kassationshof zu Brüssel, der, mit Ausnahme der Ministeranklage, nicht über die Muerie der Rechtssachen erkennt. Seit der französischen Herrschaft gelten in B. der Code Napoléon und die französischen Gesetze aus der Zeit von 1795–1814, die nur teilweise Abänderungen erlitten haben. Die Umgestaltungen, die der Code pénal 1832 in Frankreich erfuhr, veranlaßten 1834 auch in B. eine Durchsicht desselben; eine weitere erfolgte 1867. An Gefängnissen bestehen: Zentralgefängnisse in Gent und Löwen, Maisons de sûreté bei jedem Assisenhof und Maisons d'arrêt in jedem Arrondissement, wo nicht eine Maison de sûreté besteht.

[Finanzen.] Das Budget für 1902 enthält an ordentlichen Einnahmen 439,040,050, an ordentlichen Ausgaben 489,292,524 Fr. Hauptposten der Einnahmen sind: direkte Steuern 58,7, indirekte 173,8, Verkehrsanstalten 233,9 Mill. Fr. Von den direkten Steuern ist 1902 die Grundsteuer auf 26,4, Personalsteuer auf 21,6, Gewerbesteuer auf 9,0 Mill. Fr. veranschlagt. Unter den indirekten Steuern sind: Eingangszölle 43,3, Verbrauchssteuern 68,7 (davon Branntweinsteuer 42,7, Bier- und Essigsteuer 13,7, Zuckersteuer 3,5 Mill. Fr.), Erbschaftssteuer 19,7 und Registrierung 25,0 Mill. Fr. Der Ertrag der Eisenbahnen wurde veranschlagt auf 204,4, der der Post auf 15,9, der Telegraphen- und Fernsprechanstalten auf 10,9 Mill. Fr. Unter den Ausgaben erfordern:

Tabelle

Die öffentliche Schuld betrug 1. Jan. 1901: 2651 Mill., erforderte 103,3 Mill. an Zinsen und Tilgung, d. h. jährlich 21,16 Proz. der Einnahmen (1854: 29 Proz.). Die Einnahmen der Provinzen betrugen 1899: 19,6 Mill. Fr., denen 16,5 Mill. Fr. an Ausgaben gegenüberstanden.

[Heerwesen.] Das Heerwesen ist durch Gesetz vom 20. Juli 1889 geregelt. Die Armee ist zur Verteidigung des Landes und zur Aufrechterhaltung der Neutralität bestimmt. Sie soll sich dabei auf das Festungssystem des Landes mit Antwerpen als Zentralpunkt und den neuen Plätzen der Maaslinie bei Termonde, Namur, Diest und Lüttich als Außenwerken stützen. Der Truppenbestand unterliegt der jährlichen Bewilligung durch die Volksvertretung. Die Ergänzung des Heeres erfolgt nach dem Gesetz von 1901 durch den bis zur Höhe von 2000 Mann gestatteten Eintritt von Freiwilligen. Falls diese nicht ausreichen, sollen, wenn erforderlich, jährliche Einstellungen von Milizsoldaten durch die Auslosung ergänzend eintreten. Die Dienstpflicht im stehenden Heere währt 8, in der Reserve 5 Jahre. Die Dienstzeit bei der Fahne soll für die Kavallerie 30, bei der Artillerie 26, bei der Infanterie 21 Monate, das Kontingent 18,000 Mann betragen, auch soll ein Radfahrer- und ein Geniebataillon errichtet werden. Das Land ist in 4 Divisionsbezirke, diese in Militärdistrikte und Kantone geteilt. Den höchsten Militärverband bilden die 4 Armeedivisionen, unter denen sich die Truppen in 8 Infanteriebrigaden (die 9. ist nicht zugeteilt) mit 19 Regimentern, 2 Kavalleriedivisionen mit 8 Regimentern, 4 Feldartillerieregimenter (12 fahrende, 2 reitende Abteilungen) gliedern. Es bestehen somit: 58 aktive, 39 Reservebataillone Infanterie, 40 aktive, 8 Depoteskadrons, 30 aktive, 10 Reserve-, 4 reitende Batterien. Ferner an Festungsartillerie: 4 Regimenter mit 58 aktiven, 7 Reservebatterien; an Genie: 1 Regiment (Antwerpen), 3 aktive, 1 Reservebataillon; Train: 1 Regiment (Antwerpen), 7 Kompagnien. Außerdem bestehen: 4 Artillerie-Spezialkompagnien (je 1 Feldpontonier-, Feuerwerker-, Arbeiter-, Büchsenmacherkompagnie) und 5 Genie-Spezialkompagnien. Die Stärke im Frieden ist demnach: 3471 Offiziere, 47,816 Unteroffiziere und Mannschaften, 10,858 Dienstpferde, 204 Geschütze. Um die Kriegsstärke auf 180,000 Mann zu bringen, werden bei jedem Regiment ein Ergänzungsbataillon, bei jeder Division ein Ergänzungsregiment aufgestellt. Die Infanterie ist mit dem 7,65 mm-Mausergewehr, die Artillerie mit 87 mm-, die reitenden Batterien mit 75 mm-Geschützen bewaffnet; die Einführung von Schnellfeuergeschützen und leichten Haubitzen steht bevor, Hotchkißmitrailleusen und Selbstladepistolen sind eingeführt.

Im Kriege werden außer dem Großen Hauptquartier, dem mehrere Kompagnien, bez. Detachements zugeteilt sind, gebildet: 1) Feldtruppen sind 4 Armeedivisionen, anderen Spitze die Befehlshaber der vier territorialen Militärbezirke (Gent, Antwerpen, Lüttich, Brüssel) stehen, und 2 Kavalleriedivisionen. Die