Geistlich

[503] Geistlich unterscheidet sich dem Sinne nach von geistig dadurch, daß man dabei gewöhnlich an ein durch die Religion geheiligtes Verhältnis denkt. Darum heißen namentlich die Diener der Kirche Geistliche (s. Klerus) und ihre Gesamtheit Geistlichkeit (s.d.). Geistliche Dinge aber nennt man solche Dinge, die nicht nur zur Geistlichkeit, sondern zur Religion und Kirche überhaupt in einer Beziehung stehen. In diesem Sinne redet man von geistlichen Ämtern, Benefizien, Besoldungen, Kollegien, Gebäuden, Gerichten, Gütern, Trachten etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 503.
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