Arbeitsrat

[693] Arbeitsrat (Conseil supérieur du travail), eine in Frankreich 1891 beschlossene, zu je einem Drittel aus Arbeitgebern, Arbeitern und Abgeordneten oder sonstigen sachkundigen Personen bestehende, dem Handelsministerium zur Seite stehende Körperschaft, mit der Aufgabe, die Arbeitsverhältnisse zu studieren und auf dieselben bezügliche Gesetzentwürfe vorzubereiten, auch mit Zustimmung des Ministers hierüber Enqueten einzuleiten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 693.
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