Handelsministerium

[735] Handelsministerium heißt in größern Staaten das Ministerium, das mit Überwachung und Leitung der Handels- und Gewerbeangelegenheiten betraut ist. In kleinern Staaten werden die Obliegenheiten des Handelsministeriums gewöhnlich dem Ministerium des Innern oder der Finanzen übertragen. In Preußen wurde durch königlichen Erlaß vom 17. April 1848 ein Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom Ministerium des Innern abgezweigt, dem außer dem nunmehr auf das Deutsche Reich übergegangenen Post- und Telegraphenwesen und den Geschäften des Handelsamtes das Salz-, Berg- und Hüttenwesen, das Handels-, Fabriken- und Bauwesen, die Bau- und Gewerbepolizei und die [735] Landwirtschaft überwiesen waren. Nachdem dieses Ministerium im Laufe der Jahre eine Reihe seiner Befugnisse verloren, wurde 1. April 1879 ein Ministerium für Handel und Gewerbe geschaffen, zu dessen Zuständigkeit alle Angelegenheiten gehören, die mit Handel und Gewerbe mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehen. In Österreich sind das Post- und Telegraphenwesen, das Postsparkassenamt sowie die Generaldirektion der Staatseisenbahnen dem H. mit unterstellt. Ungarn besitzt ein Ministerium für Ackerbau, Industrie und Handel. In Frankreich bestehen neben dem H. besondere Ministerien des Ackerbaues und der öffentlichen Arbeiten. Italien hat ein Ministerium des Ackerbaues und des Handels. England hat ein besonderes Handelsamt (Board of trade), dessen Präsident Mitglied des königlichen Kabinetts ist. In Rußland werden die Verwaltungszweige, die anderwärts dem H. überwiesen sind, vorwiegend vom Finanzministerium erledigt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 735-736.
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