Finanzministerium

[571] Finanzministerium, die oberste Stelle für die staatliche Finanzverwaltung. Der Finanzminister oder Vorstand der Finanzabteilung ist für die Gesetz- und Budgetmäßigkeit der Finanzverwaltung verantwortlich. Das F. hat die Anforderungen, welche die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung an die Finanzkraft des Staates stellen, miteinander in Einklang zu bringen und das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben zu erhalten; der Finanzminister ist der Träger der Finanzpolitik des Staates. Ihm ist die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern und der Staatsschulden unterstellt. Die Finanzverwaltung des Deutschen Reiches wird vom Reichskanzler mittels des 1879 errichteten Reichsschatzamtes wahrgenommen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 571.
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