Gleichgewicht

[18] Gleichgewicht (Aequilibrium), der durch das Zusammenwirken zweier oder mehrerer Kräfte, die sich aufheben, bedingte Zustand der Ruhe. Über das G. schwerer Körper in bezug auf die Schwerkraft s. Standfähigkeit. – G. der Staatens. Politisches Gleichgewicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 18.
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