Gesetzentwurf

[725] Gesetzentwurf ist die formulierte Ausarbeitung eines zu erlassenden Gesetzes. Sie kann eine Privatarbeit sein. Gewöhnlich denkt man aber dabei an einen Gesetzvorschlag (s.d.), der von einem der Faktoren der Gesetzgebung, der Staatsregierung oder einer Kammer, ausgeht. Die Gesetzentwürfe zu Reichsgesetzen werden gewöhnlich in den betreffenden Reichsämtern ausgearbeitet. So die Gesetzentwürfe zu Reichsjustizgesetzen im Reichsjustizamt etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 725.
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