Faktor [1]

[284] Faktor (franz. Facteur, Gérant, engl. Factor, ital. Fattore, »Macher«), soviel wie Geschäftsführer, namentlich in Buch- und Steindruckereien (vgl. »Der F., ein praktischer Ratgeber«, Leipz. 1903); dann auch in Fabriken, Hüttenwerken etc.; auch der für Faktoreien (s.d.) bestellte Kommissionär. In der Hausindustrie in Deutschland bedeutet F. soviel wie Zwischenmeister, d. h. derjenige, der den Verkehr zwischen dem Unternehmer und den Hausindustriellen (durch Erteilung von Aufträgen, Lieferung von Materialien etc.) unterhält. In England überhaupt soviel wie Kommissionär. Das deutsche Handelsgesetzbuch kennt die Bezeichnung F. (als Vertreter einer Handelsgesellschaft oder des Prinzipals) nicht, es gebraucht statt dessen den Ausdruck Handlungsbevollmächtigter (s.d. und »Prokura«).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 284.
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