Faktoreien

[285] Faktoreien (franz. Factoreries oder Factories, ital. Fattorie), Handelsniederlassungen in fremden, namentlich überseeischen, noch auf niederer Kulturstufe stehenden und wenig rechtssichern Ländern, die meist mit großen Niederlagen für ein- und auszuführende Waren verbunden und besondern, mit entsprechenden Vollmachten versehenen Beamten (Faktoren) unterstellt sind. Aus solchen von mächtigen Handels gesellschaften angelegten F., die sich allmählich über größere Gebiete ausdehnten, sind mehrfach größere Kolonien entstanden. Im 13–15. Jahrh. besaß die Hansa zahlreiche F., die sich verschiedener Vorrechte erfreuten, in England (London), Norwegen (Bergen), Rußland (Nowgorod) etc.; heute kommen solche nur noch in Afrika, im südlichen Teil Asiens (hier früher große F. in Ostindien, Kanton bis 1842, Nagasaki bis 1858), dann im Norden Amerikas (F. der Hudsonbaigesellschaft mit militärischer Ausrüstung und Forts) vor. In England bedeuten Factories große industrielle Etablissements mit weitgehender Arbeitsteilung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 285.
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