Westfalen [1]

[558] Westfalen, Herzogtum, gehörte ursprünglich zum Herzogtum Sachsen und bildete dessen westlichen Teil (vgl. Sachsen, S. 369). Bei der Auflösung des Herzogtums Sachsen, nach der Ächtung Heinrichs des Löwen (s. Heinrich 14) 1180, erhielt Erzbischof Philipp von Köln die herzogliche Gewalt in W., das kirchlich zum Teil zu seinem Sprengel gehörte, und zahlreiche Güter Heinrichs des Löwen, wie Rüden, Brilon, Winterberg, Attendorn u. a. Die weltlichen Herrschaften innerhalb des Herzogtums bestanden fort; manche von ihnen waren kölnische Lehen, andre bildeten sich zu selbständigen Territorien aus, wie die Grafschaft Mark, wieder andre wurden von Köln als Reichslehen erworben, wie die Grafschaft Arnsberg 1368. Daneben aber entstand ein kurkölnisches Territorium in W., das nur lose mit dessen rheinischem Besitz zusammenhing, mit eigner Verfassung und eignen Landständen; das höchste Regierungskollegium war die westfälische Kanzlei, der ein Landdrost vorstand, der zugleich kurfürstlicher Statthalter war. Die Landeseinkünfte betrugen 400,000 Gulden. W. gehörte nach Einführung der Kreisverfassung mit Ausschluß des kurkölnischen Besitzes zum Niederrheinisch-westfälischen Kreis (s. d.) und umfaßte zuletzt einen Flächenraum von rund 3965 qkm (72 QM.) mit 195,000 Bewohnern in 25 Städten und 9 Freiheiten. Durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 kam das kurkölnische W. mit Ausnahme der an Hessen-Kassel gefallenen Stadt Volkmarsen an Hessen-Darmstadt. Letzteres trat es auf dem Wiener Kongreß an Preußen ab, das daraus die zum Regbez. Arnsberg gehörenden Kreise Arnsberg, Brilon, Olpe, Meschede und Lippstadt bildete. S. auch die Geschichtskarten von Deutschland (Bd. 4); Literatur s. unten, S. 560 f.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 558.
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