Diplōm

[37] Diplōm (diplōma, griech.), eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort D. während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich, denn alle jene Staatsschriften, die jetzt Gegenstand der Urkundenlehre oder sogen. Diplomatik sind, wurden damals mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrh. kam das Wort D. wieder in Aufnahme, und zwar führte es Mabillon (durch sein Werk: »De re diplomatica«) in den wissenschaftlichen Sprachgebrauch zur Bezeichnung der alten Königsurkunden ein. Seitdem die Diplomatik deutsche Bearbeiter gefunden, ist das Wort Urkunde für D. herrschend geworden; dagegen behielt D. die Bedeutung einer besonders feierlichen, schriftlichen Erklärung. In engerer Bedeutung sind Diplome Urkunden über Erteilung akademischer Würden, des adligen Standes oder über die Aufnahme in gelehrte Gesellschaften. Diplomatarium (Chartularium), eine Sammlung von Abschriften oder Abdrücken alter Urkunden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 37.
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