Fraktion

[815] Fraktion (lat., »Brechung, Bruch«), Vereinigung von politischen Gesinnungsgenossen in einer Volksvertretung. Abgeordnete, die keiner F. angehören, werden Wilde genannt, außerordentliche Fraktionsmitglieder Hospitanten (Gäste). Die Fraktionen halten unter einem Fraktionsvorstand Fraktionssitzungen und Zusammenkünfte ab, in denen über die Haltung und Abstimmung der F. beschlossen, auch über die vorzuschickenden Redner, über etwaige Anträge oder Interpellationen u. dgl. Verabredung getroffen wird. Äußerlich pflegen die Fraktionen ihre Zusammengehörigkeit und ihre politische Richtung durch die Wahl der Plätze im Sitzungssaal, zur Rechten oder Linken vom Ministertisch, anzudeuten. Man spricht von Fraktionszwang, wenn in den Fraktionen auf die Entschließungen der Mitglieder ein besonderer Druck ausgeübt wird; von einer Fraktionsfrage, wenn eine F. das Verbleiben des Einzelnen in der F. bei einem besonders wichtigen Anlaß davon abhängig macht, daß er im Sinn des Mehrheitsbeschlusses der F. sich verhält und abstimmt. Über die Fraktionen im deutschen Reichstag s.d.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 815.
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