Forderung

[760] Forderung, soviel wie Herausforderung zum Zweikampf (s.d.); auch der Anspruch an einen andern auf Erfüllung einer Rechtsverbindlichkeit, daher Recht der Forderungen soviel wie Obligationenrecht (s. Obligation).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 760.
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