Mobilmachung

[8] Mobilmachung, Überführung des Heeres aus der Friedens-zur Kriegsformation, und zwar: 1) Ergänzung der Feldtruppen durch Reserven und Beschaffung von Pferden, Aufstellen mobiler Neuformationen (Proviant-, Munitionskolonnen etc.), 2) Aufstellung von Ersatztruppen (Abgeben von aktiven Truppen und Einziehen von Reservisten, Ersatzreservisten und Rekruten), 3) Ausstellung von Besatzungstruppen (Landwehrinfanterie, Fußartillerie, Pioniere etc.), auch für Etappendienst bestimmt, 4) Ausstellung der Feldverwaltungsbehörden (Intendanturen, Proviant, Feldpostämter etc.), 5) Bildung stellvertretender Behörden in der Heimat zur Kommandoführung über die Truppen daselbst und Leitung des Ersatzgeschäftes. – Die jährlichen Mobilmachungsvorarbeiten fußen auf dem geheimen Mobilmachungsplan und den für die Korpsbezirke ausgegebenen Mobilmachungsinstruktionen (örtliche Ausführungsbestimmungen zu demselben). Vgl. G. Lehmann, Die M. von 1870/71 (Berl. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 8.
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